◊ Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz
Bis einschließlich Freitag, 11.3.2016 können Stellungnahmen (Einwendungen) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz (bisher "An der Mole" genannt) eingereicht werden.
Auf der Webseite des Bezirksamtes Berlin-Lichtenberg finden Sie hier die Informationen dazu. (Bebauungsplanentwurf XVII-4 "Ostkreuz" sowie die Fristen und Kontaktdaten für die Einwendungen)
Wir hatten dazu bereits 2012 eine Bürgerversammlung und eine Umfrage unter den Anwesenden durchgeführt. Infos + Auswertung hier.
Eine Einsendung per E-Mail
an stadtplanung@lichtenberg.berlin.de ist auf eigenes Risiko möglich. Man sollte dann um Empfangssbestätigung bitten.
Nur wenn man eine Stellungnahme abgibt, wird man zur Erörterung eingeladen und sichert sich so die weitere Mitwirkung am Verfahren.
Im Folgenden eine Anregung für eine Stellungnahme.
Dies ist keine Mustereinwendung. Bitte möglichst nicht 1:1 kopieren. Für eine rechtssichere Einwendung ist eine individuelle Rechtsbetroffenheit wichtig.
Hier die Vorlage der Einwendung als rtf-Datei (für Word, Openoffice...)
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Name
Anschrift
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
10360 Berlin
Datum:
Stellungnahme zum Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Bauvorhaben bin ich folgendermaßen betroffen:
(z.B. als Anwohner, Nutzung als Wegeverbindung, in der Freizeit...)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des o.g. Bebauungsplans nehme ich wie folgt Stellung:
Ich schließe mich den Forderungen an das Baugebiet, die bei einer Umfrage bei der Bürgerversammlung am 16.01.2012 des Netzwerks der Initiativen rund um das Ostkreuz gestellt wurden, an:
Sie sind hier einsehbar:
http://www.ostkreuz.eu/docs/bewertung-mole-ostkreuz.pdf
Hauptforderungen zu dem Baugebiet:
1. Eine "echte" Beteiligung der Öffentlichkeit. Nicht nur eine Information; Beteiligung heißt auch, dass die Forderungen (wenigstens teilweise) umgesetzt werden.
2. Eine angepasste, zukunftsgerichtete, organische Architektur.
3. Ein autofreies oder -reduziertes Wohnen ermöglichen. Eine interne Erschließungsstraße mit oberirdischen Parkplätzen erzeugt keine Aufenthaltsqualität. Auch als Naherholungsbereich ist das Gebiet von Bedeutung. Zugeparkte Straßen laden nicht zum Verweilen ein! Erschließung für Feuerwehr, Krankenwagen, Müllabfuhr usw. über die Hauptstraße. Ebenso für Tiefgaragen
Insbesondere sollte auf die interne Erschließungsstraße parallel zur Hauptstraße verzichtet werden.
4. Grünflächen und Biotope möglichst viel erhalten! Der Uferbereich ist eines der wenigen innerstädtischen Gebiete , in denen Nachtigallen zu hören sind. Auch andere seltene Tiere wurden dort vom NABU beobachtet.
5. Lärmschutz für den Wohnbereich und den öffentlichen Aufenthaltsraum! Nur durch eine geschlossene Randbebauung lässt sich der Innenraum und der See vor dem Lärm der Straße und der Bahn wirkungsvoll schützen.
Insbesondere eine sollte die Randbebauung zur Hauptstraße geschlossen sein. Für die Erschließung ebenerdige, einstöckige Durchfahrten, die wenig Schall durch lassen.
6. Geschosswohnungen statt Reihenhäuser! Eine Mischung von hochwertigen Wohnungen und sozial verträglichen Mietwohnungen lässt sich nur erreichen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden: Minimierung des Bodenverbrauchs durch Geschosswohnungen, Vereinheitlichung und Standardisierung von Bauelementen usw.
7. Ein Abstand von mindestens 25 m zum Ufer sollte grundsätzlich eingehalten werden. Dies ist ohne Verlust von Geschossfläche (und damit auf Wirtschaftlichkeit) leicht durch Verlegung der internen Erschließungsstraße zur Hauptstraße hin zu erreichen.
8. Kleine Genossenschaften oder Initiativen sollen auch Chancen erhalten. Dies kann durch eine entsprechende flexible Parzellierung geschehen.
9. Erhalt des Pumpenhäuschens! Hier könnte ein Café entstehen.
10. Das Land Berlin soll Eigentümer bleiben
Man sollte also den Bebauungsplan so ändern, dass eine Bebauung ermöglicht wird, die die oben aufgeführten Hauptforderungen ermöglicht. Der jetzige Bebauungsplan tut das nicht!
Außerdem mache ich folgende Vorschläge und Einwendungen:
1. Die in der Begründung angenommene Anzahl der Wohneinheiten (350) bzw. Bewohner (700) zweifle ich an. Allein schon die Wohngebiete WA1 bis WA3 und das für ebenfalls für Wohnnutzung vorgesehen MI4 verfügen über ca. 36.000 m2 Geschossfläche. Bei einer üblichen Wohnfläche von 80% ergeben sich pro Person ca. 40 m2 . Dies ist unrealistisch hoch. Außerdem dürfte in den Mischgebieten MI1 bis MI3 keine Wohnnutzungen genehmigungsfähig sein. Es ist also mit mehr Einwohnern zu rechnen. Die daraus abgeleiteten Berechnung für Grünflächen/Parkanlagen und Spielplätze sind daher zu niedrig (s. S. 33 und 34 der Begründung).
2. Für die Mischgebiete MI1 bis MI3 ist festzulegen, in welchem Maße Wohnnutzung zulässig ist.
3. Entsprechend (1 und 2) ist auch die Annahme von 42 Grundschülern zu gering. Eine Überarbeitung der Schulplanung und des Kita-Bedarfs ist daher notwendig und nachzuweisen.
4. Die „öffentliche naturnahe Grünfläche“ „J“, entlang des Paul-und-Paula-Ufers beherbergt schützenswerte Flora und Fauna. Der Nutzungsdruck ist schon z.Zt groß und droht dies zu zerstören. Der Bereich sollte daher mit einem Zaun (ca. 1 m hoch) abgesperrt werden. Dies sollte bei den textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.
5. Die Grünfläche „K“ könnte dagegen für einen Zugang zum Wasser freigegeben werden. Sinnvollerweise nur landseitig, nicht durch Stege, da in diesem Bereich Sanierungsmaßnahmen im See geplant sind.
6. Die Planstraße 2 sollte entfallen. Sie wird später lediglich als Albstellfläche für PKWs genutzt werden. Wenn statt dessen Tiefgaragen mit unterirdischem Zugang zu den Häusern vorgesehen würden, könnte man ca. 4.500 m 2 Fläche gewinnen, die als Grünfläche nutzbar wäre. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen könnten von der Hauptstraße aus ermöglicht werden.
7. Durch (6) könnte das gesamt Regenwasser versickert werden und die Regenwasser-Auffanganlage (s. S. 9 der Begründung) könnte entfallen, sofern dies von der Situation des Grundwassers her möglich ist.
8. Das Regenwasser, das dem Rummelsburger See zugeführt wird, sollte vom Sediment befreit werden. Der See ist in dem Nordbereich recht flach und eine zusätzliche Verladung sollte vermieden werden.
9. Durch die geplanten breiten (16,5 m) Zufahrten von der Hauptstraße (Planstraße 1, Privatstraße B Nord und Planstraße C Nord) wird unverhältnismäßig viel Lärm in das Wohn- und Erholungsgebiet gelassen (s. Lärmgutachten). Eine geschlossene Bebauung mit engen Durchfahrten in der Höhe von einer Etage für Feuerwehr, Krankenwagen usw. würde den Lärm wirksam abhalten.
10. Durch die Maßnahmen (6) und (9) könnte ein Teil der aufwändigen Immissionsschutz-Maßnahmen (s. Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen) eingespart werden.
11. Der Abstand der Bebauung zum Ufer sollte immer mindesten 25 m betragen. Dies könnte durch die vorgeschlagene Maßnahme (6) erreicht werden.
12. Die Versiegelung erhöht sich gem. Planung von 32% auf 69% (s. S. 42 der Begründung). Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Regenwasserabflusses in den Rummelsburger See. Dem ist entgegen zu wirken mittels der Maßnahme (6). Außerdem sollte mittels Rigolen im Bereich der Promenade das Regenwasser versickert werden. Der Grad der Versiegelung kann dadurch um ca. 10% auf 59% reduziert werden.
13.Eine angeblich theoretisch mögliche Nutzung des Gebiets für Schule oder Kita ist nicht glaubwürdig, da die Grundstücke schon praktisch vergeben bzw. versprochen sind und die Kaufverträge vor der öffentlichen Auslegung schon unterschriftsreif ausgehandelt waren.
14. Auf der Promenade sollte eine Möblierung mit schallbrechenden Elementen vorgesehen werden. Damit kann den Lärmeintrag zum Wasserpark verringert bzw. gestreut und damit erträglicher gemacht werden.
15. Um das Stadtbild vom Sichtbereich des Naherholungsgebiets vom See her und vom Park zu erhalten, sollten die Gebäude im Bereich WA1 bis WA3 nach Süden hin albterrassiert werden. Gleiches gilt für die Bebauung im Bereich MI4. Dies sollte in den Textlichen Festsetzungen vorgeschrieben werden.
16. Im Bereich MI4 sollte die maximale Bauhöhe auf 6 Geschosse beschränkt werden.
17. Die wichtigste Wegeverbindung von der Halbinsel Stralau für Fußgänger und Radfahrer verläuft zum Bahnhof Ostkreuz. Die untere Kynaststraße ist wegen des fehlenden Radwegs und der in Zukunft noch steigenden Verkehrsbelastung nicht attraktiv. Es sollte daher eine Durchwegung zwischen dem Paul- und Paula Ufer und der Unteren Kynaststr. etwa in Höhe des Pumpenhauses vorgesehen werden, z.B. zwischen der Wohnbebauung und dem Wasserhaus, um die jetzige kurze Wegeverbindung über den Uferweg zu erhalten.
18. Auf dem Gelände der ehemaligen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft soll eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer vom Ausgang des Ostkreuz (Planstraße 4) parallel der Kynaststraße zur Kreuzung Boxhagener Str./Kynaststr. geschaffen werden.
19. Die festgesetzte ca. 5.600 qm große öffentliche Parkanlage ist zu klein. Es sollten deutlich mehr öffentliche Grünflächen vorgesehen werden.
Der in der Begründung auf S. 33 genannte Treptower Park für die siedlungsnahe Erholung ist nicht 1 km, sondern ca. 2 km entfernt (jeweils vom Mittelpunkt der Gebiete) und die Parkwegbrücke über die Spee bildet für mobilitätseingeschränkte Personen eine Barriere (schmaler gemeinsamer Fuß-Radweg mit mehreren Drängelgittern).
20. Die Verkehrssituation nach Ausbau der Stadtautoahn BAB A100 ist nicht ausreichend berücksichtigt. Bei Ausbau bis zum Treptower Park (16. Bauabschnitt) wird die Kreuzung Stralauer Allee/ Elsenbücke/ Markgrafendamm zu Stoßzeiten überlastet, was Stau und Schleichverkehr auch über die Kynaststraße sowie eine erhöhte Abgasbelastung des Baugebietes zur Folge haben wird.
Der weitere Ausbau der Stadtautoahn BAB A100 bis zur Frankfurter Allee und die Anschlusstelle am Ostkreuz wurde nicht berücksichtigt.
Die Lärmbelastung und Luftschadstoff-Werte bewegen sich nahe den Grenzwerten.
Es sind daher autoarmes Wohnen sowie eine geschlossene Randbebauung zur Minderung der Lärm- und Schadstoffbelastung notwendig.
21. Fauna/ Vegetation
Die Bebauung bedeutet den Lebensraumverlust für zahlreiche Arten (siehe Begründung S.65, S. 68)
Die kompensatorischen Maßnahmen wie Ausgleichsflächen wie die 8,5 km entfernte Malchower Aue für Vögel wie Girlitz und Fitis (S. 81) sind viel zu weit entfernt. Es sollte daher vor allem im Uferbereich deutlich weniger Natur zerstört werden durch gößeren Abstand der Bebauung vom Ufer.
Auf eine finanzielle Kompensation von 134 Bäumen (S. 85) sollte verzichtet werden und dafür alle Bäume im direkten Umfeld ersetzt werden, z.B. durch Schaffung einer naturnahen Grünfläche auf dem benachbarten Glaswerksgelände.
Es sollte bei der Wahl der Ausgleichsflächen berücksichtigt werden, daß Ausgleichsflächen im Innenstadtbereich wichtiger sind als stadtauswärts gelegene Ersatzflächen.
22. Die zu errichtenden Häuser sollten dem Energiestandard Passivhaus genügen. Bei der Ausrichtung der Gebäude muss daher auch auf eine ausreichende Besonnung geachtet werden.
23. Bei den Grünflächen soll es größere naturnah gestaltete Bereiche geben.
24. Die Wege sollen barrierefrei und skaterfreundlich gestaltet werden (u.a. vollständige Bordsteinabsenkungen und keine Pflastersteine an Einfahrten).
25. Uferweg am Paul- und Paula Ufer (Begründung S.118): Es sollten Flächen vorgesehen werden, damit auf dem gesamten Uferweg getrennte Wege für Fußgänger und Radfahrer errichtet werden könne.
Die gemeinsame Nutzung als Fußweg und als überregionaler Radweg TR4 Südspange ist nicht optimal und birgt Konfliktpotential. Es ist davon auszugehen, dass der Fuß- und Radverkehr sowohl durch die zukünfitgen Bewohner des Gebietes als auch der generell höheren Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel auf diesem Weg signifikant ansteigt.
26. An der unteren Kynaststr. sollten Radwege vorgesehen werden.
27. Es sollen ausreichend Fahradstellplätze errichtet werden: am Ausgang des Bahnhofs Ostkreuz an der Planstraße 4 auch überdacht und doppelstöckig. Außerdem im Bereich MK1 vor den geplanten Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen und in der geplanten Grünanlage am Spielplatz.
28. In der Planstaße 4 sollen für Fußgänger und Radfahrer eigene Trassen vorgesehen werden. Die Radwege sollen nicht direkt an den geplanten Taxi- und Kiss-and-Ride-Parkplätzen geführt werden, um Unfälle durch geöffnete Autotüren etc. zu vermeiden. Gemeinsame Trassen mit ger geplanten Straßenbahn sind zu vermeiden. Die Winkel für für die Überquerung der Radfahrer über die Straßenbahngleise an der Planstraße 4/ Ecke Marktsraße ist so zu gestalten, dass die Sturzgefahr minimiert wird.
29. Im Eingriffsgutachten (S. 26:) fällt das Baugebiet in die Kategorie "höchste Schutzwürdigkeit (klimaökologische Ausgleichsräume, höchste Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung).
Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Bebauung insbesondere in Ufernähe reduziert werden.
Mit freundlichen Grüßen